Das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht gewinnt ständig an Bedeutung. Derzeit fehlt aber die Möglichkeit, den Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern durch einen universitären Abschluss im Bereich des Pharmarechts zu decken. Diese Lücke schließt der berufsbegleitende rechtswissenschaftliche Masterstudiengang zum Pharmarecht.
Für die Juristen ermöglicht er einen Ausweis in einem speziellen Fachgebiet, für die Teilnehmer aus anderen Bereichen bietet er die Möglichkeit, einen juristischen Abschluss zu erwerben. Der Studiengang knüpft an die Erfahrungen an, die der Fachbereich Rechtswissenschaften durch die seit vielen Jahren erfolgreich betriebene Zusatzqualifikation im Pharmarecht gewonnen hat. Er entwickelt diese zu einem Programm für Teilnehmer weiter, die bereits über Berufserfahrung in einem Teilbereich des Arzneimittel- oder Medizinprodukterechts verfügen, dieses Rechtsgebiet aber in seiner Komplexität und in seinen Bezügen zum Gesundheitssystem verstehen möchten. Die interdisziplinäre Besetzung des Teilnehmerkreises schafft zugleich ideale Bedingungen für eine Diskussion zwischen den beteiligten Fachdisziplinen. Der Studiengang versteht sich deshalb auch als Grundlage für die Mitwirkung in interdisziplinär besetzten Teams, in denen gemeinsam Lösungen entwickelt werden.
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Der akademische Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) weist die Absolvierenden als Experten auf dem Gebiet des Pharmarechts aus. Der national und international anerkannte Mastergrad ermöglicht es, sich von den Mitbewerbenden abzusetzen und dadurch von deutlich besseren Berufschancen zu profitieren. Das akademische Studium soll eine Reflexion des eigenen beruflichen Tuns anregen und die wissenschaftlichen Hintergründe im Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts vertiefen. Nach dem Abschluss verfügen die Absolvierenden über ein Spezialwissen, das in keinem der vorangegangenen Studiengänge vermittelt wurde. Durch die Verknüpfung juristischer mit weiteren fachübergreifenden Aspekten wird ein hoher Grad an Interdisziplinarität erreicht. Jeder Teilnehmer erwirbt unabhängig von seinen individuellen Fachkenntnissen eine systemische Kompetenz und wird in die Lage versetzt, fachspezifische Aufgaben und Probleme zu lösen.
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Im Rahmen eines vorangegangenen Studiums müssen insgesamt 240 ECTS-Punkte erlangt worden sein. Diese Voraussetzung wird von Studiengängen mit einer achtsemestrigen Regelstudienzeit erfüllt. Als Nachweis gilt das Abschlusszeugnis eines fachlich einschlägigen Staatsexamens, Diploms, Master- oder Bachelorstudiengangs in den Bereichen Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Pharmazie, Naturwissenschaften sowie thematisch ähnlicher Studiengänge oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.
Zudem muss eine einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr nachgewiesen werden
Falls durch das vorangegangene Studium weniger als 240 ECTS-Punkte, aber mindestens 180 ECTS-Punkte erworben wurden, können aus beruflicher Tätigkeit erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen angerechnet werden (maximal 30 ECTS-Punkte pro Jahr Berufstätigkeit und insgesamt maximal 60 ECTS-Punkte). Diese Qualifikationsleistungen müssen mit dem für die Zulassung erforderlichen Profil im Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen.
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T | +49 6421 28 20 | |
E | ZAS@verwaltung.uni-marburg.de |
Marburg
Medizin und Gesundheit, Rechtswissenschaften, Wirtschaft und Management
Master of Laws
Deutsch
Sommersemester,
Wintersemester
berufsbegleitend
4 Semester Studienzeit
Kosten EU: 19800 EUR / Gesamtkosten
Kosten Nicht-EU: keine Angaben
Marburg
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Master of Laws
Deutsch
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