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JURA?…VWL?…oder einfach beides? Mannheim macht’s möglich!

Dieser Herbst wird innovativ! Ab September hast du erstmals die Möglichkeit an der Universität Mannheim in ein Masterprogramm zu starten, das rechtswissenschaftliche und volkswirtschaftliche Inhalte auf höchstem Niveau kombiniert! Sei dabei, wenn die Universität Mannheim einmal mehr demonstriert, wie Rechtswissenschaft mit einem ganz besonderen Profil studiert werden kann – und zwar im neuen Masterstudiengang „Wettbewerbs- und Regulierungsrecht (LL.M.)“!

Warum gerade Wettbewerbs- und Regulierungsrecht?

Das Wettbewerbs- sowie das Regulierungsrecht sind Rechtsgebiete von steigender Relevanz für die Praxis, denn eine Vielzahl von Märkten wird heute immer stärker reguliert. Eine Tätigkeit in regulierten Industrien (z. B. Energie, Telekommunikation, Medien) weist jedoch zahlreiche Besonderheiten auf, auf welche die traditionelle juristische Ausbildung nicht vorbereitet, das Mannheimer Masterprogramm im Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit seinem klaren Berufsbezug hingegen schon.

Wettbewerbs- und Regulierungsrecht sind zugleich Rechtsgebiete, deren Anwendung in der Praxis ohne ökonomischen Sachverstand kaum möglich ist. Nur wer die ökonomischen Implikationen von Märkten erfasst, kann das für sie geltende Rechtsregime verstehen und sinnvoll anwenden. Erfolgreiche Verhandlungen mit Technikern und Ökonomen kann nur führen, wer über die notwendige Fachkenntnis verfügt.

Insbesondere die Energiewende und die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft vollziehen sich in einem stark rechtlich regulierten Umfeld. Für diese beiden zentralen Herausforderungen unserer Zeit fehlt es an Spitzenkräften, die sowohl die rechtlichen, als auch die ökonomischen Zusammenhänge und Problemstellungen erkennen und daraus Lösungsmöglichkeiten abzuleiten wissen. Das Masterprogramm für Wettbewerbs- und Regulierungsrecht wird solche Spitzenkräfte mit hervorragenden Berufsperspektiven ausbilden.

Was sind die Schlüsselelemente des Studiengangs?

Der Schwerpunkt des Curriculums liegt im juristischen Bereich und dort wiederum im Öffentlichen Recht, dem Regulierungs- und dem Wettbewerbsrecht. Daneben sind volkswirtschaftliche Fächer sowie Einheiten zum Erwerb von Praxiserfahrung zu belegen. Ein Forschungsseminar sowie die damit eng verbundene Masterarbeit führen schließlich zum Abschluss.  



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