Arbeitsagenturen und Jobcenter verfolgen ein gemeinsames Ziel: die Arbeitslosigkeit bekämpfen. Hierfür steht ihnen ein probates Mittel zur Verfügung. Die Rede ist vom Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), umgangssprachlich als Vermittlungsgutschein bezeichnet. Doch was genau ist ein Vermittlungsgutschein und wie sehen die Voraussetzungen aus?
Zwar hoffen viele, nach dem Master-Studium bei der Jobsuche keine Unterstützung zu brauchen. Doch sollte der Fall eintreten, dass du trotz hoher Qualifizierung nicht Fuß in der Arbeitswelt fassen kannst, kann der Vermittlungsgutschein eine große Hilfe sein. Genutzt werden kann der Gutschein für alle Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, wie zum Beispiel
Gedacht ist der Vermittlungsgutschein für folgenden Personenkreis:
Ausgestellt wird der Gutschein immer nach dem Ermessen des Jobcenters. Ein rechtlicher Anspruch auf den Gutschein bei ALG II besteht nicht. Beantragt werden kann er mit Beginn des Leistungsbezugs. Bei ALG I gilt hingegen, dass der Vermittlungsgutschein bereits ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit ausgestellt werden kann.
TIPP: Wer 6 Wochen arbeitslos ist, hat als Leistungsempfänger einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein. Hierfür muss kein zusammenhängender Zeitraum von 6 Wochen eingehalten werden. Sollte der Leistungsempfänger in den letzten 3 Monaten für insgesamt 6 Wochen arbeitslos gewesen sein, kann er auf den Rechtsanspruch zurückgreifen.
Bei der Entscheidung darüber, ob du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhältst, ist folgender Punkt ausschlaggebend:
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Vermittlungsgutschein sowohl persönlich als auch telefonisch oder schriftlich per Brief, E-Mail und Fax beantragt werden. Ein spezielles Antragsformular gibt es nicht, so dass ein Anschreiben ausreichend ist. Dieses sollte Folgendes enthalten:
Bevor du einen Vermittlungsgutschein beantragt, solltest du wissen, dass dieser zeitlich befristet ist. Je nachdem, um welche Art es sich handelt, liegt eine zeitliche Befristung von 3 oder 6 Monaten vor.
Darüber hinaus besteht eine regionale Beschränkung. Demnach kann die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter die Vergabe des Vermittlungsgutscheins an einen regionalen Träger knüpfen. Auch kann der regionale Arbeitsmarkt in die Vergabeentscheidung einbezogen werden.
Der Vermittlungsgutschein berechtigt dazu, mehrere verschiedene Arbeitsvermittlungen zu beauftragen. Bis eine erfolgreiche Vermittlung in einen Arbeitsplatz erfolgt ist, erhalten die Arbeitsvermittlungen lediglich eine Kopie des Original-Gutscheins.
TIPP: Unbedingt deine Rechte und Pflichten für die Arbeitsvermittlungen klarstellen!
Das Honorar des Arbeitsvermittlers kann bis zu 2.000 Euro beantragen, bei Menschen mit Behinderung sogar 2.500 Euro. Um das Honorar zu erhalten, ist der Arbeitsvermittler an die Erfüllung folgender Bedingungen gebunden:
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