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Übergang Bachelor - Master

Von Mareike Illing

Vom Bachelor zum Master gibt es einiges zu beachten

Du befindest dich gerade in den letzten Zügen deines Bachelorstudiums und du möchtest deinen Master anschließen? Die Bewerbungen laufen, doch nichts scheint in trockenen Tüchern? Keine Panik, du bist nicht allein!

Bachelorstudenten im ganzen Land schweben in der Regel immer ein paar Wochen in der Luft bevor sie die erlösende Nachricht über die Zulassung zum Masterstudienplatz erhalten. Den Zulassungsvorgang an den Unis und Hochschulen kannst du leider nur wenig bis gar nicht beeinflussen. Deshalb ist es sinnvoll, deine vorhandene Energie auf wichtige Kleinigkeiten zu richten, die in der Zeit zwischen Bachelor und Master erledigt werden sollten.

Nutze die Zeit, indem du einige bürokratische Notwendigkeiten abarbeitest. Wichtig ist, dass du dich um Versicherungen, Rentenvorsorge, deinen Arbeitsstatus und beispielsweise dein Kindergeld kümmerst. Denn mit Abschluss deines Bachelors endet nun das Privileg mit dem du relativ problemlos bei den Eltern versichert bleiben konntest und auch deine Rentenversicherung durch deinen Studentenstatus geregelt ist. Auch mit Themen wie BaföG, Bildungskredite und Stipendien solltest du dich befassen.
Im Folgenden findest du ein paar hilfreiche Tipps sowie eine zeitliche Übersicht, bis wann du welche Aspekte geregelt haben solltest.

Arbeitslos? Arbeitssuchend?

Immer wieder hört man, dass Studenten sich nach dem Studienabschluss arbeitslos oder arbeitssuchend melden müssen. Renten- und Krankenversicherungen werden meist im selben Atemzug genannt. Hier wird aber häufig alles kräftig durcheinander gewürfelt. Im Zweifel solltest du dich also selbst telefonisch bei der Agentur für Arbeit informieren, was in deinem speziellen Fall sinnvoll ist. Im Folgenden bekommst du dennoch eine kurze Übersicht über deine Möglichkeiten und Pflichten, um ein paar Anhaltspunkte zu haben.

Wichtig ist, dass wir hier davon ausgehen, dass du ein Masterstudium an deinen Bachelor anhängen möchtest, aber noch nicht weißt, ob du einen Studienplatz erhältst. Denn die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist dann sinnvoll, wenn du nicht sicher weißt, ob du einen Masterstudienplatz bekommst, bzw. wenn der Übergang zwischen Bachelor und Master nicht nahtlos verläuft, das heißt, dass du ein paar Monate Leerlauf hast. Generell gilt, dass die Meldung bei der Agentur für Arbeit nach dem Studium (ganz gleich ob Bachelor oder Master) sehr wichtig ist, um deine Rentenversicherung sicher zu stellen. Versäumst du dies, so kannst du im hohen Rentenalter unter Umständen Probleme bekommen. Du fragst dich jetzt wahrscheinlich, ob es wirklich die erste Priorität nach dem Studium sein sollte, sich um die etwaige Rente zu kümmern. Sei beruhigt, die Rentenversicherung ist nicht der einzige Punkt, warum die Agentur für Arbeit für dich als Studienabsolvent wichtig ist. Dennoch wird dies häufig unterschätzt – also Augen zu und durch.

Bei deiner Meldung bei der Agentur für Arbeit ist es zu allererst einmal wichtig zu unterscheiden, ob du arbeitslos oder arbeitssuchend bist. Hast du während des Studiums nicht in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung (für mindestens 360 Tage innerhalb von zwei Jahren) gearbeitet, so bist du lediglich arbeitssuchend. Diese Meldung ist unbedingt notwendig, da darüber deine oben angesprochene Rentenversicherung geregelt ist. Denn nur wer sich ordnungsgemäß meldet, regelt seine Sozialversicherung nahtlos. Der Zeitpunkt an dem du dich arbeitssuchend melden musst, liegt eigentlich bei drei Monaten vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, das heißt vor Ende des Bachelorstudiums. Da du aber selbstverständlich – zumindest rein theoretisch – bis zu deinem Kolloquium nicht weißt, ob dein Studium erfolgreich beendet ist, zählt die drei-Monats-Regelung hier nur bedingt. In jedem Fall muss deine Meldung innerhalb der nächsten drei Tage nach deinem Studienabschluss erfolgen. Dies kann jedoch telefonisch, schriftlich oder online geschehen, wenn du zu einem späteren Zeitpunkt deine Arbeitssuche persönlich bekannt gibst. Um eventuellen Fehlgängen vorweg zu greifen, ist es tatsächlich sinnvoll dich telefonisch bei dem zuständigen Amt zu informieren.

Des Weiteren kann es für dich auch sinnvoll sein, dich zwischen Bachelor und Master arbeitslos zu melden, wenn der Zeitraum nicht überschaubar ist. Unter Umständen steht dir dann Arbeitslosengeld oder Hartz-IV zu. Insbesondere wenn du deine Finanzierung nicht sicher geregelt hast, sollte dir dieser Schritt nicht unangenehm sein. Wenn dir hier Hilfe zusteht, solltest du sie einfordern. Allerdings ist der Vorgang hier zugegebenermaßen kompliziert. Denn nur wer während des Bachelorstudiums für den definierten Zeitraum in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung war, hat Anrecht auf Arbeitslosengeld. Hartz-IV steht Studenten auf jeden Fall dann zu, wenn sie die magische Altersgrenze von 25 Jahren überschritten haben und während des Studiums nicht in die Sozialversicherungskassen eingezahlt haben. Beachte aber, dass die Arbeitslosenmeldung nur dann sinnvoll ist, wenn du nicht unmittelbar vom Bachelor in das Masterstudium rutscht, bzw. du dies  eben nicht abschätzen kannst. In jedem Fall empfiehlt sich aber der Anruf beim zuständigen Amt, der Unannehmlichkeiten im Rentenalter aus dem Weg räumt und Licht in die dunkle Bürokratie bringt.

Die Masterzulassung

Die Masterbewerbungsphase und -Zulassung – ein leider oft langwieriges Verfahren. In der Regel bist du schneller mit dem Bachelor fertig, als dass du einen wirklich realen Plan darüber hast, wie dein Studienalltag weiter geht. Häufig vergehen Tage und Wochen, bist du weißt, ob du einen Studienplatz erhältst. Und das viel größere Problem: Du erhältst dein Bachelorabschlusszeugnis unter Umständen erst unmittelbar vor dem Masterstudienbeginn, benötigst dieses aber, um die offizielle Zulassung zum Master in die bekannten trockenen Tücher zu bringen.

Glücklicherweise erkennen viele Hochschulen dieses Dilemma und erteilen vorläufige Zulassungen. An manchen Unis kannst du dein Bachelorzeugnis sogar bis November des ersten Semesters nachreichen. Dennoch ist es unbedingt ratsam, dass du bei deinen Wunsch-Unis nachfragst, wie die Zulassung gehandhabt wird, solltest du einen Studienplatz angeboten bekommen.

Nutze die Zeit zwischen dem Bachelor und dem Master

Gerade weil die Masterbewerbung und -Zulassung manchmal ein langwieriger Prozess sein kann, ist es notwendig, dass du die angesprochenen Themen für dich klärst. Im Folgenden findest du eine terminliche Übersicht über die einzelnen Punkte, die du regeln solltest.

  • März bis Juli: Bewerbungsphase an den Hochschulen. Sammle hier alle notwendigen Informationen zum Masterstudium, den Zulassungsverfahren und den Eckdaten. Schließt du mit deinem Bachelor im bzw. vor Juni ab, so solltest du ggf. einen Antrag auf Kindergeld einreichen.
  • Bis Mitte Juli: Einreichen von Masterbewerbungen. Informiere dich spätestens jetzt über dein BAföG.
  • August: Bachelorabschluss. Reiche deine Bachelorarbeit ein oder absolviere letzte Prüfungen. Du solltest dich über die Arbeitssuchendmeldung informieren oder sie bekannt machen, wenn du noch nicht über einen Masterstudienplatz verfügst. Vorher solltest du auch deine weiteren Versicherungen abtelefonieren, um auf jeden Fall weiteren Schutz zu genießen.
  • Oktober: Beginne mit deinem Masterstudium.

Und nicht vergessen: Im Zweifel rufst du lieber einmal zu viel bei deinem Versicherungsmakler, der Agentur für Arbeit oder dem BAföG-Amt an, als einmal zu wenig.

Viel Glück beim Masterstudium und auf dem Weg dorthin!




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