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Adieu, Studiengebühren!

Es gibt wohl kaum einen Studenten an den staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg, der sich nicht über den Wegfall der Studiengebühren seit dem Sommersemester 2012 freut. Mussten die Studenten bis dato Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester entrichten, so beschloss die Landesregierung von Baden-Württemberg am 21.12.2011 das Studiengebührenabschaffungsgesetz (StuGebAbschG). Ausgenommen davon sind vereinzelte weiterbildende oder postgraduale Studiengänge, bei denen eine Studiengebühr bestehen bleibt.

Des einen Freud, des anderen Leid

Was für die meisten Studenten erfreuliche Nachrichten sind, bedeutet für die Hochschulen hingegen fehlende Einnahmen. Doch auch dieser Situation hat sich das Land angenommen und zahlt den Hochschulen seit dem Sommersemester 2012 eine jährliche Kompensation auf Basis der bisherigen Einnahmen und der Anzahl der Studierenden, die sogenannten „Studienqualitätsmittel“. Denn keineswegs soll der Wegfall der Gebühren eine Bestrafung für die Hochschulen, sondern vielmehr eine finanzielle Entlastung für die Studierenden sein.

So sagt das Gesetzblatt für Baden-Württemberg etwa, dass „zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre die staatlichen Hochschulen im Sinne des § I Absatz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG) sowie die Akademien nach § I Absatz I des Akademiengesetzes (AkadG) pro Studierendem in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang 280 Euro pro Semester erhalten“.

Ganz um Gebühren kommen die Studenten allerdings nicht herum, denn wie gehabt sind die jeweiligen Verwaltungskostenbeiträge und die Studentenwerksbeiträge und ab dem Sommersemester 2014 dann auch der Beitrag der Verfassten Studierendenschaft (VS) zu zahlen.

Kredite für die Studiengebühren

Das Verschwinden der Studiengebühren hat sich auch auf die Studienkredite ausgewirkt, die von vielen Studenten in Anspruch genommen wurden. Denn Banken entwickelten seinerzeit Modelle, um den Studenten bei der Einführung der Gebühren verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten – gerade denjenigen, die aufgrund persönlicher Verhältnisse oder mangels Bonität ansonsten kaum einen Kredit bekommen hätten. Solche Kredite werden seit dem Wegfall der Studiengebühren natürlich nicht mehr angeboten.

Den Studenten, die einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der Studiengebühren abgeschlossen haben, bietet die L-Bank ausführliche Informationen über die Auswirkungen der Abschaffung der Studiengebührenpflicht auf den bestehenden Darlehensvertrag an. Dort finden sich Antworten zu den wichtigsten Fragen, wie zum Beispiel: Wann und wie muss ich das Darlehen zurückzahlen? Sind Sondertilgungen möglich und was muss ich dafür tun? Unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Darlehen vollständig ablösen? Für alle weiteren Fragen stellt die L-Bank außerdem eine Hotline der Studienfinanzierung zur Verfügung.

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