
Medizinrecht (LL.M.)
Universität Münster / JurGrad gGmbH
Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet des Medizinrechts gewinnt aufgrund der demographischen Entwicklung, des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens immer größere Bedeutung.
Das Medizinrecht wird geprägt durch den Konflikt zwischen dem Ziel einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems andererseits.
Zugleich wird der Fokus zunehmend auch auf die ethische Dimension von Finanzierungs-, Struktur- und Behandlungsentscheidungen gelenkt. In diesem komplexen, aber rechtssystematisch fragmentierten Umfeld soll der Studiengang „Medizinrecht“ verlässliche Methoden für die Arbeit am Fall, aber auch Anleitung zur theoretischen Bewältigung und Reflexion von Handlungsentscheidungen liefern.
Das Bedürfnis nach einem umfassenden Masterstudiengang auf diesem hochpolitisierten Gebiet wird durch die regelmäßigen Änderungen verstärkt. Das Medizinrecht befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, der durch neue gesetzliche Vorschriften und interpretierende Urteile in immer kürzeren Intervallen bestimmt wird. Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen auch die Erwartungen an hochqualifizierte Expertinnen und Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten und hochwertigen Beratung wird nur die Person gerecht werden können, die sich nicht ausschließlich auf eines der Fachgebiete konzentriert, sondern entgegen dem Trend zur Subspezialisierung ein Verständnis aller praxisrelevanten Bereiche des Medizinrechts sowie von normativen Grundstrukturen, Zusammenhängen und Schnittstellen zu anderen Fachgebieten (insbesondere der Medizin, Pharmazie, aber auch Ethik) vorweisen kann. Diesen Bedarf zu decken, ist das Ziel des Studiengangs.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“.
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1. Semester
• Einführung in den Tätigkeitsbereich Medizinrecht
• Begriffliche und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medizinrechts
• Die Rechtsverhältnisse zwischen Ärztin und Arzt bzw. Krankenhaus und Patientinnen und Patienten
• Systematik des SGB, Verfahrens- und Prozessrecht im Sozialrecht
• Medizinische Ethik/Ethische Grundlagen des Medizinrechts
• Medizinisch-ökonomische Entscheidungsaspekte im klinischen Alltag
• Medizinische Grundlagen (Zusatzveranstaltung für Nicht-Medizinerinnen und -Mediziner)
• Zivilrechtliche Haftung (der Ärztin/des Arztes und des Krankenhausträgers)
• (Zivil-)Prozessuale Besonderheiten und Verfahrensrecht
• Schlichtung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – Verfahren zur Erledigung von Streitigkeiten im Medizinrecht
• Materielles Arztstrafrecht
• Die Vertretung handlungsunfähiger Menschen
• Europarechtliche Grundlagen des Medizinrechts
• E-Health und Telemedizin: Innovation, Vernetzung und Gesundheitsdatenschutz
• Heimrecht
• Das Recht der Pflege
• Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
2. Semester
• Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und Versichertenrecht
• Rechtliche Handlungsformen der Gesetzlichen Krankenversicherung
• Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung in der
Gesetzlichen Krankenversicherung
• Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
• Krankenhausrecht (einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung
und Chefarztvertragsrecht)
• Compliance-Management
• Arzneimittelrecht
• Medizinprodukte- und Heilmittelerwerbrecht
• Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen
• Sonstiges Vertragsrecht der Ärztinnen und Ärzte
• Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärztinnen und Ärzte
• Neue Versorgungsformen
• Vergütungsrecht der Krankenhäuser und der Heilberufe
• Private Krankenversicherung
• Grundzüge des Apothekenrechts
3. Semester
• Haftpflichtversicherungsschutz im Heilwesen
• Die Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
• Die Darstellung von Ärztinnen und Ärzten in der Öffentlichkeit: Wettbewerbsrecht
• Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis
• Ärztliches Berufsrecht
• Grundzüge des Berufs- und Zulassungsrechts der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Heilhilfsberufe sowie Gesundheitshandwerkerinnen und Gesundheitshandwerker
• Kartell- und Vergaberecht im Gesundheitswesen
• Recht der Biomedizin
• Grundlagen der Gesundheitsökonomik
• Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement
• Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens
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Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Berufserfahrene aus den Bereichen Recht, Ökonomie, Medizin und Pharmazie. Ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen anderer Fachrichtungen, Berufseinsteigende und Referendarinnen und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in Versicherungs,- pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang ebenfalls offen. Nichtjuristische Teilnehmende müssen einen zusätzlichen Vorschaltkurs absolvieren.
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Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben:
Berufserfahrung:
Zusätzlich zu einem abgeschlossenen ersten Hochschulstudium benötigen Sie folgende praktische Erfahrung, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden: 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich Rechtswissenschaft, Medizin oder Pharmazie
Erforderliche Sprachkenntnisse:
Erforderliche minimale Sprachkenntnisse, die durch einen oder mehrere der folgenden erfolgreich absolvierten Sprachtests nachgewiesen werden müssen:
Weitere Zulassungsvoraussetzungen:
Nachweise über das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung und eine Darstellung des bisherigen Werdegangs
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Zu unseren Dozierenden zählen nicht nur renommierte Professorinnen und Professoren, sondern auch zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus Kanzleien, Versorgungseinrichtungen, Beratungshäusern und der Gerichtsbarkeit,
Alle Dozierenden verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Expertinnen und Experten aus den Bereichen des Medizinrechts zu profitieren.
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Universität Münster / JurGrad gGmbH
| T | (0251) 620770 | |
| E | info@jurgrad.de |
Münster
Medizin und Gesundheit, Rechtswissenschaften
Master of Laws (LL.M.) – Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht
Deutsch
317 EUR
berufsbegleitend
3 Semester Studienzeit
Kosten EU: 13800 EUR / Gesamtkosten
Kosten Nicht-EU: 13800 EUR / Gesamtkosten
Münster
Medizin und Gesundheit, Rechtswissenschaften
Master of Laws (LL.M.) – Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht
Deutsch
317 EUR
berufsbegleitend
3 Semester Studienzeit
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