Medizinrecht (LL.M.)
Universität Münster / JurGrad gGmbH
Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet des Medizinrechts gewinnt aufgrund der demografischen Entwicklung, des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich des Gesundheitswesens immer größere Bedeutung.
Das Medizinrecht wird geprägt durch den Konflikt zwischen dem Ziel einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems andererseits.
Zugleich wird der Fokus zunehmend auch auf die ethische Dimension von Finanzierungs-, Struktur- und Behandlungsentscheidungen gelenkt. In diesem komplexen, aber rechtssystematisch fragmentierten Umfeld soll der Studiengang „Medizinrecht“ verlässliche Methoden für die Arbeit am Fall, aber auch Anleitung zur theoretischen Bewältigung und Reflexion von Handlungsentscheidungen liefern.
Das Bedürfnis nach einem umfassenden Masterstudiengang auf diesem hochpolitisierten Gebiet wird durch die regelmäßigen Änderungen verstärkt. Das Medizinrecht befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, der durch neue gesetzliche Vorschriften und interpretierende Urteile in immer kürzeren Intervallen bestimmt wird. Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen auch die Erwartungen an hoch qualifizierte Expertinnen und Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten und hochwertigen Beratung wird nur die Person gerecht werden können, die sich nicht ausschließlich auf eines der Fachgebiete konzentriert, sondern entgegen dem Trend zur Subspezialisierung ein Verständnis aller praxisrelevanten Bereiche des Medizinrechts sowie von normativen Grundstrukturen, Zusammenhängen und Schnittstellen zu anderen Fachgebieten (insbesondere der Medizin, Pharmazie, aber auch Ethik) vorweisen kann. Diesen Bedarf zu decken, ist das Ziel des Studiengangs.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“.
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristinnen und Juristen, Ökonominnen und Ökonomen, Medizinerinnen und Mediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten. Genauso an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, Referendarinnen und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in Versicherungs-, pharmazeutischen und sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken sowie Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung ist. Die Teilnahme am Studiengang ist auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen möglich. Bewerberinnen und Bewerber ohne juristisches Erststudium müssen einen zusätzlichen Vorschaltkurs absolvieren.
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1. Semester
2. Semester
3. Semester
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Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Berufserfahrene ebenso wie an diejenigen, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien mit medizinrechtlicher Ausrichtung, Kliniken, Ministerien und Verbänden, Versicherungs- und pharmazeutischen Unternehmen sowie weiteren Institutionen des Gesundheitssystems ist. Juristinnen und Juristen können zudem die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für die Bezeichnung „Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht“ sind.
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Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Medizinrecht“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.
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Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen, aus national und international agierenden Kanzleien, der Gerichtsbarkeit, Beratungshäusern, Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich. So haben Sie die einmalige Möglichkeit, vom Erfahrungsschatz aus Wissenschaft und Praxis zu profitieren.
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Universität Münster / JurGrad gGmbH
T | (0251) 620770 | |
E | info@jurgrad.de |
Münster
Medizin und Gesundheit, Rechtswissenschaften
Master of Laws (LL.M.) – Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht
Deutsch
317 EUR
berufsbegleitend
3 Semester Studienzeit
Kosten EU: 12900 EUR / Gesamtkosten
Kosten Nicht-EU: 12900 EUR / Gesamtkosten
Münster
Medizin und Gesundheit, Rechtswissenschaften
Master of Laws (LL.M.) – Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht
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