Wenn du also BAföG-berechtigt bist, musst du es natürlich erst einmal beantragen. Der Antrag setzt sich aus Formularen, den sogenannten Formblättern zusammen, die du bei deinem zuständigen BAföG-Amt einreichen musst. In der Regel ist dies das Studentenwerk an der jeweiligen Hochschule.
Insgesamt gibt es acht Formblätter plus diverse Anhänge, welche Formblätter für dich relevant sind erfährst du bei dem zuständigen Amt oder online, hier findest du auch die Formulare zum Download.
Unter anderem sind natürlich immer persönliche Angaben zu machen, Immatrikulationsbescheinigungen, Erklärungen über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen oder auch Leistungsnachweise. Im Falle von elternabhängigem BAföG, was der Regelfall ist, müssen natürlich auch Nachweise über das elterliche Einkommen geleistet werden. Bei einigen Studentenwerken ist es inzwischen auch schon möglich den Antrag online zu stellen, sodass nicht alle Formulare schriftlich eingereicht werden müssen.
Unterschieden wird auch noch einmal, ob es sich um einen Erstantrag oder einen Folgeantrag handelt. Der Erstantrag ist umfangreicher als der Folgeantrag und sollte in jedem Fall sofort gestellt werden, wenn der Studienplatz sicher ist und eine Immatrikulationsbescheinigung ausgestellt werden kann. Da der Bewilligungszeitraum in der Regel auf 12 Monate beschränkt ist, muss meistens ein Folgeantrag gestellt werden, damit die Zahlungen weitergeführt werden. Dieser sollte wenn möglich zwei Monate vor Ende des vorherigen Bewilligungszeitraums gestellt werden. Wichtig zu wissen ist, dass ein BAföG-Antrag nicht rückwirkend gestellt werden kann! Das heißt, wenn dein Studium im September beginnt, solltest du nicht erst im November den Antrag einreichen. In solchen Fällen ist damit zu rechnen, dass auch nur Zahlungen ab November geleistet werden. Falls du vorher nicht in der Lage bist, alle geforderten Unterlagen gleichzeitig einzureichen, kannst du einen sogenannten formlosen Antrag stellen. Mit diesem kannst du die Frist wahren und die fehlenden Unterlagen nachreichen.
Seit August 2016 ist es möglich, den BAföG-Antrag auch online einzureichen. Hier findest du eine Liste mit allen Ämtern, die momentan einen Antrag über das Internet unterstützen.
Baden-Württemberg
• Studentenwerk Mannheim
• Studentenwerk Stuttgart
• Studentenwerk Ulm
• meinBAfög
Bayern
• Antragstool (für Studenten von Hochschulen in Bayern und Auslandsförderung für Liechtenstein und Schweiz)
• Statusabfrage zum Bearbeitungsstand
• meinBAfög
Berlin
•Antragstool (für Studenten an Hochschulen in Berlin und Ausbildungsförderung für Vorpraktika)
•Auslandsförderung (für Italien, Vatikanstadt und San Marino)
•meinBAfög
Brandenburg
• Antragstool (für Studenten in Brandenburg und Auslandsförderung für Afrika und Ozeanien [Neuseeland & Neuguinea])
•meinBAfög
Hamburg
• Antragstool (für Studenten an Hochschulen in Hamburg und Auslandsförderung für die USA)
•meinBAfög
Hessen
• Antragstool (für Studenten)
•meinBAfög
Nordrhein-Westfalen
• Antragstool (für Studenten und Auslandsförderung für Belgien, Luxemburg und die Niederlande)
• meinBAfög
Rheinland-Pfalz
• Antragstool (für Studenten)
• meinBAfög
Sachsen
• Antragstool (für Studenten und Auslandsförderung für u.a. Bulgarien, Estland, Lettland, Polen, Russische Föderation, Slowakei, Tschechische Republik, und der Ukraine)
•meinBAfög
Nachdem du alle Unterlagen pflichtgemäß eingereicht hast, wird dein Antrag geprüft. Du erhältst dann einen Bewilligungsbescheid, aus dem du entnehmen kannst, wie hoch deine Förderungen sind. Wenn etwas unklar oder fehlerhaft erscheint, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die dabei einzuhaltende Frist kannst du dem Bescheid entn
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