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Rechte als Praktikant und Volontär

Nach einigen Bewerbungen hast du es geschafft, du hast eine Prakikumsstelle ergattert! Damit zählst du zu jener Gruppe, die durch ein Praktikum erste Erfahrungen im Job sammelt. So gehen vorsichtige Schätzungen beispielsweise davon aus, dass jährlich etwa 40.000 Studierende einem Pflichtpraktikum nachgehen.

Diese Studie ergab aber auch, dass die zentrale Problemstelle der unklare Status des Praktikums zwischen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis ist. Aber gerade die korrekte Einordnung der Art des Praktikums und des daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Vertrags ist entscheidend, wenn es um Rechte und Pflichten des Praktikanten und Arbeitgebers geht. Im Folgenden also ein kompakter Überblick über Praktikumsarten, ihre Verträge und die für dich daraus resultierenden Rechte und Pflichte.

Grundsätzlich

Da in den meisten Praktika nicht nur gearbeitet sondern auch ausgebildet wird, ist die Bezahlung meist niedrig, wobei viele Branchen dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag haben. Ausnahme dabei ist der Ferienjob, der ein normales befristetes Dienstverhältnis darstellt. Überstunden sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Werden aber doch welche geleistet, so gebührt dir ein Zuschlag von 50 % auf den Normallohn. Außerdem dürfen Jugendliche bis 18 Jahre nicht länger als 8 Stunden am Tag und maximal 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Des Weiteren raten Experten, Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit und Entlohnung etc. in einem Arbeitsvertrag schriftlich zu vereinbaren. Während des Praktikums oder des Ferienjobs solltest du dir deine Arbeitszeiten genau aufschreiben. Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen des Arbeitgebers solltest du nicht unterschreiben, da du dann gegebenenfalls deinen Rechtsanspruch verlierst! Wirst du für deine Tätigkeit entlohnt und liegt diese über der Geringfügigkeitsgrenze, so muss dich der Arbeitgeber voll versichern. Das heißt: Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Zudem hast du innerhalb von fünf Jahren die Möglichkeit, die Lohnsteuer über Jahresausgleich bzw. Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückzuholen.   Im Folgenden nun die wesentlichen Unterschiede zwischen Ferienarbeit, Praktikum und Volontariat, und worauf du besonders achten solltest:

Ferienjob

Der Ferienjob begründet ein reines Arbeitsverhältnis und verfolgt keinen (primären) Ausbildungszweck, wie dies beispielsweise beim (Pflicht-)Praktikum der Fall ist. Dadurch hast du die Stellung eines normalen Arbeitnehmers. Dein Dienstverhältnis ist befristet und ist deshalb nicht einfach kündbar. Gesetzlich muss damit ein „echter“ Dienstvertrag/Arbeitsvertrag vergeben werden, der allen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen unterliegt (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung). Als normaler Dienstnehmer hast du auch einen Entegeltanspruch, der sich in der Regel nach dem geltenden Kollektivvertrag richtet.

Des Weiteren besteht Anspruch auf Sonderzahlungen, Urlaub (nach einem Monat sind das 2,5 Werktage) und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Sollten anteilsmäßiges Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Urlaubsanspruch etc. nicht ordnungsgemäß ausbezahlt werden, können diese Forderungen auch noch im Nachhinein geltend gemacht werden.

Deinen Rechtsanspruch verlierst du allerdings dann, wenn du das Dienstverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendest!

Praktikum (Ferien- und Pflichtpraktikum)

Wird im Zuge der Ausbildung ein betriebliches Praktikum verlangt, so steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Der Betrieb muss damit sicherstellen, dass der Ferienpraktikant der gewählten Fachrichtung entsprechend eingesetzt wird. Als „echter“ Praktikant besteht keine Arbeitsverpflichtung, keine Weisungsgebundenheit und der Betrieb darf durch dich keine Arbeitskraft ersetzen. Unter diesen Bedingungen bist du kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn, wodurch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Urlaubsgesetz, Kollektivvertrag etc. gelten. Da unter diesen Voraussetzungen kein Dienstverhältnis begründet wird, hast du auch keinen Anspruch auf Urlaub oder Sonderzahlungen bzw. Entgelt.

In der Praxis sieht dies aber anders aus. So wirst du an Arbeitszeiten etc. gebunden sein und normale Arbeitsleistungen wie ein Arbeitnehmer erbringen. Dadurch sind aber obige Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wodurch das Praktikum als normales Arbeitsverhältnis zu behandeln ist. Wird ein Taschengeld vereinbart und liegt dies über der Geringfügigkeitsgrenze, so besteht für den Arbeitgeber Beitragspflicht bei der Krankenkasse.

Volontariat

Das Volontariat ist im Grunde wie das Praktikum zu behandeln. Der wesentliche Unterschied zum Praktikum besteht nur darin, dass die Tätigkeit von keiner Schulvorschrift oder Studienordnung verlangt wird und somit freiwillig absolviert wird. Im Vordergrund steht der Ausbildungszweck und es gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Praktikum (Weisungsungebundenheit, keine Arbeitsverpflichtung etc.). Als Volontär unterliegst du keinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und bist nur in der Unfallversicherung pflichtversichert.

Unser Rat an dich:

Ein Praktikum, ein Ferienjob oder ein Volontariat ist eine großartige Chance in die Berufswelt hineinzuschnuppern. Also mach eines wenn du die Chance dazu hast! Schau dir aber im Vorhinein genau die Art der Beschäftigung an. Sei dir darüber im Klaren, welches rechtliche Verhältnis du mit deinem Arbeitgeber begründest und mach deine Ansprüche geltend! Auch der Arbeitgeber profitiert von Schülern und Studierenden! Kenne deine Rechte und setzte sie durch!

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