Finde deinen Master!

Steuererklärung für Studenten

So setzt du deine Studienkosten von der Steuer ab

Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Rund 20.000 Euro müssen nach einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks im Durchschnitt für ein Masterstudium an einer staatlichen Hochschule in Deutschland zur Finanzierung von Ausbildung und Lebensunterhalt aufgebracht werden. Bei einem Studium an einer Privatuni oder im Falle eines Auslandsstudiums kann dieser Betrag noch wesentlich höher liegen. Doch hohe Kosten sollten nicht von einer akademischen Ausbildung abschrecken. Denn an vielen Studienkosten beteiligt sich der Staat. Erfahre hier, wie du dir einen Großteil der Ausbildungskosten vom Staat zurückholen kannst.

Lebenshaltung- und Studienkosten

Im Durchschnitt benötigen Studierende in Deutschland 819 Euro im Monat zur Finanzierung von Ausbildung und Lebensunterhalt. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Studentenwerk in seiner 21. Sozialerhebung aus dem Jahr 2016. Knapp 20.000 Euro an Kosten fallen damit im Rahmen eines zweijährigen Masterstudiums an. Nicht berücksichtigt werden hierbei etwaige Aufwendungen für ein Semester oder Praktikum im Ausland, das etwa ein Drittel aller Studierenden absolviert.  

Die größten Kostenfaktoren für Studierende sind neben Mietzahlungen (323 Euro/Monat) die Ausgaben für Ernährung (168 Euro) und Fahrtkosten (94 Euro). Aufwendungen für Internet und Handy (31 Euro) sowie Lernmittel (20 Euro) fallen dagegen vergleichsweise gering aus. Mit nur 61 Euro im Monat für Freizeit und Unterhaltung zeigen sich die oftmals als Partyvolk verschrienen Studierenden fast schon bescheiden.

Studienkosten per Steuererklärung zurückholen

Grundsätzlich können alle Kosten, die eindeutig im Rahmen einer akademischen Ausbildung entstanden sind, von der Steuer abgesetzt werden. Werden bereits während des Studiums steuerpflichtige Einnahmen erzielt, können durch die Abgabe einer Steuererklärung oft alle, oder zumindest große Teile, der gezahlten Steuern wieder vom Fiskus zurückgeholt werden. 

Bekanntlich statten Finanzämter aber nur dann Geld zurück, wenn bereits Steuern abgeführt wurden. Bei der Mehrheit der Studierenden ist dies nicht der Fall. Sie bleiben mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.820 Euro (in 2017), sind damit von der Steuerabgabe befreit und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Trotzdem lohnt sich in vielen Fällen die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung. Denn das deutsche Steuersystem bietet mit dem sogenannten Verlustvortrag ein für Studierende äußerst vorteilhaftes Sparmodell an. 

Verlustvortrag: Steuerbonus für den Berufseinstieg

Immer dann, wenn in einem Studienjahr die Ausgaben über den Einnahmen liegen, kann beim Finanzamt mit einer Steuererklärung der sogenannte “Antrag auf gesonderte Verlustfeststellung” eingereicht werden. Bei diesem Verlustvortrag werden dem Finanzamt alle studienbedingten Ausgaben (= Verluste) angezeigt. Über die komplette Studienzeit können durch die jährliche Abgabe einer Steuererklärung die Studienkosten als Verluste vorgetragen werden. Das Finanzamt summiert die Kosten auf und merkt sich diese.  

Sobald nach Beendigung des Studiums der Einstieg ins Berufsleben erfolgt, Einkommen erzielt wird und Steuern gezahlt werden, werden die angehäuften Studienkosten steuerlich verrechnet. Das heißt: Das zu versteuernde Einkommen verringert sich um die Gesamtsumme der vorgetragenen Studienkosten und es erfolgt eine Steuererstattung. Den Verlustvortrag könnte man damit auch als eine Art Steuerbonus für den Berufseinstieg bezeichnen. 

Diese Studienkosten führen zu einer Steuererstattung 

Alle Aufwendungen, die eindeutig für ein Studium aufgebracht wurden, zählen zu den Werbungskosten und können bei Vorlage entsprechender Nachweise von der Steuer abgesetzt oder als Verluste vorgetragen werden. Typische Studienkosten sind insbesondere: 

  • Semesterbeiträge & Studiengebühren
  • Ausgaben für Studienfahrten & Exkursionen
  • Auslandssemester 
  • Ausgaben im Rahmen eines Praktikums
  • Fachliteratur
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Scanner & Co.
  • Sprachkurse & Sprachtests (TOEFL etc.)
  • Zinsen für einen Studienkredit
  • Drucken & Binden von Abschlussarbeiten
  • Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Uni/Bibliothek
  • Selbst gezahlte Versicherungsbeiträge
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Umzüge

Studienkosten ohne Nachweise absetzen

Für einige Studienausgaben verlangt das Finanzamt nicht einmal Nachweise, sondern gewährt ganz einfach Pauschalen. Selbst wenn keine Rechnungen oder Quittungen über bestimmte Ausgaben mehr vorhanden sind, lohnt sich damit meist schon eine Steuererklärung. Die wichtigsten Pauschalen sind: 

  • Fahrten: Für Fahrten zur Universität gibt es 30 Cent/km einfacher Wegstrecke. Bei Fahrten zur Bibliothek oder zum Nebenjob gibt es 30 Cent/km Hin- und Rückweg. Das Finanzamt erkennt pro Jahr bis zu 280 ausbildungs- oder berufsbedingte Fahrten bei Studierenden an. 
  • Verpflegung: Bei Praktika außerhalb des Wohnortes, Studienfahrten oder Auslandssemester gibt es für bis zu 90 Tage eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand von mindestens 24 Euro/Tag.
  • Umzüge: Für den Umzug in die Universitätsstadt gibt es 764 Euro (seit 2017).

Steuererklärung speziell für Studierende & Absolventen

Es gibt viele Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu erstellen: Ganz klassisch in Papierform mit den Steuerformularen der Finanzämter, mit Hilfe von Steuer-CD-ROMs, über das kostenfreie Online-Portal ELSTER oder über mehrere Anbieter von Online-Steuererklärungen. Der Nachteil für Studierende ist bei den genannten Alternativen zumeist, dass die Formulare bzw. die Steuersoftware fast ausschließlich auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern ausgelegt sind. Für Steuerlaien ist es damit schwierig, den Überblick zu behalten, wo welche Studienkosten eingetragen werden müssen.

Ein Online-Anbieter, der sich explizit auf die besondere Situation von Studierenden bzw. Uni-Absolventen spezialisiert hat, ist die Plattform studentensteuererklärung.de. In wenigen Schritten werden hier alle studientypischen Kostenpunkte abgefragt. Gängige Pauschalen sind bereits vorausgefüllt oder werden automatisch berechnet. Nach jeder Eingabe zeigt ein Erstattungsrechner, wie hoch die Steuererstattung oder der Verlustvortrag voraussichtlich ausfallen. Soll die fertige Erklärung schließlich online ans Finanzamt gesendet werden, verlangt der Anbieter eine einmalige Gebühr von 34,90 Euro. 

Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 

  • Für Steuerpflichtige ist Abgabefrist immer der 31. Mai des Folgejahres. 
  • Eine freiwillige Steuererklärung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend eingereicht werden. Abgabefrist ist der 31. Dezember. 
  • Ein Verlustvortrag kann aktuell noch bis zu 7 Jahre rückwirkend eingereicht werden, ebenfalls bis zum 31. Dezember. 

Du interessierst dich für ein Masterstudium?

Auf den MASTER AND MORE Messen stellen zahlreiche Hochschulen ihre Studiengänge vor.
Informiere dich jetzt auf www.mastermessen.de

Alle Standorte der MASTER AND MORE Messen:

Anzeige
MASTER MESSEN

Jetzt informieren und kostenloses Ticket sichern!



MASTER MESSEN

Jetzt informieren und kostenloses Ticket sichern!

Weitere Portale zur Studien- und Karriereplanung

MBA Lounge  -  Ihr Portal für MBA, EMBA und Weiterbildungs-Master  -  www.mba-lounge.de

Studienscout NL  -  Studium in den Niederlanden  -  www.studienscout-nl.de

PRAKTIKUM UND THESIS  -  Dein Einstieg in die Berufspraxis  -  www.praktikum-und-thesis.de

BACHELOR AND MORE  -  Finde dein Bachelor-Studium!  -  www.bachelor-and-more.de

INTERNATIONALE MASTER AND MORE PORTALE

www.master-and-more.at - www.master-and-more.eu