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Kindergeld Master-Studium
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Auch im Master-Studium kannst du weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, da das Studium als Berufsausbildung angesehen wird. Um weiterhin Kindergeld erhalten zu können, musst du allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Generell bist du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Hast du den Wehr- oder Zivildienst abgeleistet, so kann sich der Anspruch über diese Altersgrenze hinaus verlängern.
Oft sind Studenten unsicher, ob ihnen auch in der Übergangszeit vom Bachelor- zum Master-Studium das Kindergeld zusteht. Sollte der Übergang nicht direkt sein, verlierst du dabei nicht sofort deinen Kindergeldanspruch. Die Zeit zwischen den beiden Ausbildungen darf jedoch nicht länger als vier Monate sein, um das Recht auf die Zahlung von Kindergeld nicht zu verlieren.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass du keiner sogenannten "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgehst - das sind Tätigkeiten, bei denen du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten gehst. Wer unter 20 Stunden bleibt, erhält weiterhin Kindergeld.
Die alte "Einkommens- oder Bezugsgrenze" entfällt zu 2012.
Weitere Informationen über das Kindergeld, die Einkommensgrenze sowie Rechte und Pflichten gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de















