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BAföG Master-Studium
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Prinzipiell kannst du während eines Master-Studiums BAföG erhalten. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die du dafür erfüllen musst.
Zunächst ist es wichtig, dass du vor Beginn des Masters schon ein Bachelor-Studium abgeschlossen hast. Ein anderer Hochschulabschluss, wie zum Beispiel ein Diplom, berechtigt dich nicht dazu, BAföG –Leistungen erhalten zu können.
Allerdings muss für den BAföG-Anspruch kein besonderer fachlicher Zusammenhang zwischen deinem Bachelor-Studium und deinem geplanten Master-Studium bestehen. Es reicht dabei aus, wenn dein Master-Studium an sich berufsqualifizierend ist.
Das Master-Studium muss jedoch in einer bestimmten Zeit abgeschlossen werden. Die Zeitspanne kann dabei zwischen zwei und vier Semester lang sein. Dein Alter spielt beim BAföG-Anspruch ebenfalls eine Rolle. In der Regel erhältst du keine Zahlungen, wenn du bei Master-Beginn bereits 35 Jahre alt bist. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei persönlichen oder familiären Gründen, können aber Sonderregelungen getroffen werden.
Bedenken solltest du ebenfalls, dass du nur dann BAföG durchgehend erhalten kannst, wenn dein Master-Studium nahtlos an dein Bachelor-Studium anschließt. Bei einer Zeitspanne von länger als einem Monat wird die Zahlung des BAföGs unterbrochen.
Beim Wechsel zwischen zwei Master-Studiengängen sind bestimmte BAföG-Regelungen zu beachten. Normalerweise werden dir die Semester des ersten Master-Studiums voll angerechnet, egal ob du in der Zeit BAföG erhalten hast oder nicht. So kannst du bei einem Fachrichtungswechsel leider nicht voll vom BAföG profitieren. In besonderen Situationen, zum Beispiel bei einem Wechsel aufgrund von gesundheitlichen Problemen, gelten Sonderregellungen. Als Fachrichtungswechsel gelten auch ein Wechsel der Hochschule (identischer Studiengang) oder zum Beispiel ein Wechsel zwischen den Studiengängen Lehramt an Realschulen und Lehramt an Gymnasien. Sollten die Inhalte der Studiengänge jedoch vollkommen identisch sein und dir alle Kurse voll angerechnet werden, hat dies keinen negativen Einfluss auf deine BAföG-Bezüge.
Für die genauen Voraussetzungen des BAföGs in Bezug auf ein Master-Studium solltest du dich auf der zuständigen Informationsseite genau informieren: www.bafoeg-aktuell.de
BAföG-Antrag
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Nachdem du deinen Anspruch auf BAföG geklärt hast, musst du das BAföG natürlich erst einmal beantragen. Der Antrag besteht aus Formularen (Formblättern), die du beim zuständigen BAföG-Amt für deine Hochschule einreichen musst. Des weiteren musst du auch persönliche Unterlagen, wie zum Beispiel Informationen über deine Einnahmen und Ausgaben und eine Bescheinigung deiner Hochschule, einsenden. Im Falle von elternabhängigem BAföG müssen natürlich auch Nachweise über das elterliche Einkommen geleistet werden. Der Erstantrag besteht insgesamt aus acht verschiedenen Formblättern, die du auf der Internetseite www.bafoeg-aktuell.de runterladen kannst. Dort findest du auch Informationen darüber, welche Formblätter und welche Art von Antrag für dich bestimmt sind. Zu beachten ist, dass die Förderung durch BAföG mit dem Antragsmonat beginnt. Das BAföG wird also nicht rückwirkend ausgezahlt und du solltest dich pünktlich zu Studienbeginn um den Antrag kümmern. Falls du schon während deines Bachelor-Studiums BAföG-Leistungen bezogen hast, musst du alle zwölf Monate frühzeitig den Folgeantrag stellen, damit dein BAföG auch weiterhin nahtlos weiter gezahlt werden kann.
Nachdem du alle Unterlagen pflichtgemäß eingereicht hast, wird dein Antrag geprüft. Du erhältst dann einen Bewilligungsbescheid, aus dem du entnehmen kannst, wie hoch deine Förderungen sind. Wenn etwas unklar oder fehlerhaft erscheint, hast du die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die dabei einzuhaltende Frist kannst du dem Bescheid entnehmen.
BAföG-Rechner
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Um dir einen ersten Überblick über deinen BAföG-Anspruch zu geben, gibt es den sogenannten Bafög-Rechner. Diesen findest du unter dem folgenden Link: www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/bafoeg-rechner.html
Damit du das Formular richtig ausfüllen kannst, solltest du zuvor alle wichtigen Daten zusammensuchen. Du musst bei diesem Formular Informationen zu den folgenden Themen bereithalten und eingeben:
- Einkommen
- Vermögen
- Krankenversicherung
- Familienverhältnisse
- Einkommen deiner Eltern
- Wohnverhältnisse etc.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der BAföG-Rechner dir nur eine grobe Vorstellung deines BAföG-Anspruchs geben kann. Es bestehen also keine Rechtsansprüche auf die Summe, die dir der Rechner angibt.
BAföG-Bedarfssatz
Der Höchstsatz des BAföGs 2011 beträgt momentan 670 Euro. Der genaue Betrag, auf den du persönlich Anspruch hast, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Einfluss haben dabei die Art deiner Ausbildung, deine Wohnverhältnisse, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Unterhaltspflicht durch deine Eltern und auch der Ort deines Studiums.
Der Grundbedarf ist ein vorgegebener und festgesetzter Betrag, der sich auf deine Ausbildung und deine Wohnkosten bezieht. Wenn du in einer eigenen Wohnung oder in einer WG wohnst, steht dir ein höherer Betrag zu, als wenn du noch zu Hause wohnst. Der Betrag für die Wohnung ist dabei ein Pauschalbetrag. Das heißt, dass er unabhängig von der jeweiligen Miethöhe ist. Auf Antrag gibt es jedoch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Mietzuschlag zu erhalten, falls die Miete deiner eigenen Wohnung (keine WG) zu hoch ist im Vergleich zu deinen Kosten für die Uni.
Auch wenn du dich selbst beitragspflichtig krankenversichert hast, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschlag zu erhalten. Ob du auf diesen Zuschlag jedoch einen Anspruch hast, solltest du bei deinem zuständigen BAföG-Amt klären.
| Bedarfsbetrag BAföG | Zuhause wohnend | Mit eigenem Hausstand |
|---|---|---|
| Höchstsatz BAföG | 495 € | 670 € |
| Grundbetrag | 373 € | 373 € |
| Wohnpauschale | 49 € | 224 € |
| Krankenversicherungszuschlag | 62 € | 62 € |
| Pflegeversicherungszuschlag | 11 € | 11 € |
Übernommen von der Internetseite www.bafoeg-aktuell.de
BAföG-Freibetrag
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Dein Anspruch auf BAföG hängt auch mit deinem eigenen Vermögen zusammen. Wenn du zum Beispiel sehr viel Geld auf deinem Sparkonto hast oder Aktien besitzt, geht der Staat davon aus, dass du dein Studium damit auch selber finanzieren könntest. Um festzulegen, ob dir nun BAföG zusteht oder nicht, gibt es den sogenannten Freibetrag. Vermögen unter diesem Freibetrag nimmt keinen Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch. Momentan liegt der Freibetrag bei 5.200 Euro pro Student. Falls du bereits verheiratet bist oder ein Kind hast, erhöht sich der Freibetrag nochmals um jeweils 1.800 Euro. Solltest du über mehr Vermögen verfügen, musst du damit rechnen, dass du weniger BAföG erhalten wirst.
Meist errechnet sich der BAföG-Betrag, der dir monatlich abgezogen, wird wie folgt:
(Vermögen – Freibetrag): 12 Monate
Nach dieser Rechnung wirkt sich auch ein Vermögen, das nur leicht über dem Freibetrag liegt, schon ziemlich deutlich auf deine BAföG Zahlungen aus. Du solltest dir vor deinem Antrag auf BAföG also über die genaue Summe deines Vermögens im Klaren sein und dies auf deinen BAföG-Anspruch anrechnen.
Auslands-BAföG
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Auch wenn du dich für ein Master-Studium im Ausland interessierst, hast du die Möglichkeit, finanzielle Förderung zu erhalten. Für solche Zwecke gibt es nämlich das so genannte Auslands-BAföG. Um das Auslands-BAföG erhalten zu können, gibt es gewisse Voraussetzungen, die beachtet werden sollten.
Auslandsstudium innerhalb der EU und der Schweiz
Wenn du daran interessiert bist, ein Master-Studium innerhalb der EU oder in der Schweiz zu absolvieren, ist es generell möglich, das gesamte Studium durchgehend bis hin zu deinem (ausländischen) Hochschulabschluss finanziell gefördert zu werden. Wichtig zu beachten ist, dass dein Auslandsaufenthalt dabei mindestens sechs Monate (12 Wochen in Kooperation mit zwei Hochschulen) dauern muss, um Recht auf das Auslands-BAföG zu haben. Meist entspricht die Förderungshöchstdauer des Auslands-BAföGs der Regelstudienzeit deines Studiums im Ausland. Im Gegensatz dazu sind die Voraussetzungen für ein Studium in Nicht-EU-Ländern etwas komplizierter.
Elternunabhängiges BAföG
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Um BAföG-Zahlungen erhalten zu können, muss nicht in jedem Fall das Einkommen der Eltern die Grundlage für die Berechnung sein. Es gibt auch das so genannte Elternunabhängige BAföG. Bei dieser Art von BAföG ist dein eigenes Einkommen und evtl. das Einkommen deines Ehepartners ausschlaggebend.
Um ein Recht auf das Elternunabhängige BAföG zu haben, musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen.Eine davon ist, dass du bereits vor dem Studium (oder im Falle des Masters zwischen dem Bachelor-Studium und dem Beginn des Master-Studiums) berufstätig warst. Generell gelten die folgenden Regeln: Du solltest nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig gewesen sein, oder solltest eine dreijährige Ausbildung mit anschließender dreijähriger Erwerbstätigkeit absolviert haben, um Recht auf Elternunabhängiges BAföG zu haben. Falls die Ausbildungszeit jedoch kürzer war als drei Jahre, muss dies durch die Zeit der Erwerbstätigkeit wieder auf sechs Jahre ausgeglichen werden. Es ist dabei wichtig, dass du in dieser Zeit in der Lage warst, dich finanziell selbst zu unterhalten.
Wie oben schon angedeutet, hast du auch die Möglichkeit, bei einem Master-Studium durch das Elternunabhängige BAföG finanziell unterstützt zu werden. Voraussetzung ist dabei, dass du nach deinem Bachelor-Abschluss bereits drei Jahre gearbeitet hast, bevor du das Master-Studium beginnst. Des weiteren musst du dein Master-Studium vor der Vollendung deines 30. Lebensjahres begonnen haben.
Für individuelle Regelungen und weitere Informationen kannst du dich an das BAföG-Amt deiner Zuständigkeit wenden.




















