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BAföG-Rechner

Um dir einen ersten Überblick über deinen BAföG-Anspruch zu geben, gibt es den sogenannten Bafög-Rechner. Diesen findest du hier.

Damit du das Formular richtig ausfüllen kannst, solltest du zuvor alle wichtigen Daten zusammensuchen. Du musst bei diesem Formular Informationen zu den folgenden Themen bereithalten und eingeben:

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Krankenversicherung
  • Familienverhältnisse
  • Einkommen deiner Eltern
  • Wohnverhältnisse

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der BAföG-Rechner dir nur eine grobe Vorstellung deines BAföG-Anspruchs geben kann. Es bestehen also keine Rechtsansprüche auf die Summe, die dir der Rechner angibt.

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BAföG-Bedarfssatz

Der aktuelle Höchstsatz des BAföG beträgt momentan 861 Euro. Der genaue Betrag, auf den du persönlich Anspruch hast, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Einfluss haben dabei die Art deiner Ausbildung, deine Wohnverhältnisse, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Unterhaltspflicht durch deine Eltern und auch der Ort deines Studiums.

Der Grundbedarf ist ein vorgegebener und festgesetzter Betrag, der sich auf deine Ausbildung und deine Wohnkosten bezieht. Wenn du in einer eigenen Wohnung oder in einer WG wohnst, steht dir ein höherer Betrag zu, als wenn du noch zu Hause wohnst. Der Betrag für die Wohnung ist dabei ein Pauschalbetrag. Das heißt, dass er unabhängig von der jeweiligen Miethöhe ist. Auf Antrag gibt es jedoch die Möglichkeit, einen zusätzlichen Mietzuschlag zu erhalten, falls die Miete deiner eigenen Wohnung (keine WG) zu hoch ist im Vergleich zu deinen Kosten für die Uni.

Auch wenn du dich selbst beitragspflichtig krankenversichert hast, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschlag zu erhalten. Ob du auf diesen Zuschlag jedoch einen Anspruch hast, solltest du bei deinem zuständigen BAföG-Amt klären.

Bedarfsbeträge für zu Studenten mit eigenem Hausstand (bzw. bei den Eltern wohnend):

(Stand: 28.01.2020)

  • Höchstsatz BAföG: 861€ (592 €)
  • Grundbedarf: 427 €  (427 €)
  • Wohnpauschale: 325 € (56€)
  • Krankenversicherungszuschlag: 84 € (84 €)
  • Pflegeversicherungszuschlag: 25 €  (25 €)

BAföG-Freibeträge

Dein Anspruch auf BAföG hängt auch mit deinem eigenen Vermögen zusammen. Wenn du zum Beispiel sehr viel Geld auf deinem Sparkonto hast oder Aktien besitzt, geht der Staat davon aus, dass du dein Studium damit auch selber finanzieren könntest. Um festzulegen, ob dir nun BAföG zusteht oder nicht, gibt es den sogenannten Freibetrag. Vermögen unter diesem Freibetrag nimmt keinen Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch. Momentan liegt der Freibetrag bei 9.408 Euro pro Student. Solltest du über mehr Vermögen verfügen, musst du damit rechnen, dass du weniger BAföG erhalten wirst.

Meist errechnet sich der BAföG-Betrag, der dir monatlich abgezogen, wird wie folgt:

(Vermögen – Freibetrag): 12 Monate

Nach dieser Rechnung wirkt sich auch ein Vermögen, das nur leicht über dem Freibetrag liegt, schon ziemlich deutlich auf deine BAföG Zahlungen aus. Du solltest dir vor deinem Antrag auf BAföG also über die genaue Summe deines Vermögens im Klaren sein und dies auf deinen BAföG-Anspruch anrechnen.

BAföG im Praktikum

BAföG kann auch während eines Praktikums beantragt werden. Es wird grundsätzlich unterschieden ob es ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum ist sowie die Dauer und auch der Zeitpunkt, wann du das Praktikum absolvierst. Freiwillige Praktika werden grundsätzlich nicht gefördert, ebenso wenig wie Pflichtpraktika nach dem Studium. Wenn du während deines Praktikums eine Vergütung erhältst, wird diese allerdings mit deinen BAföG-Zahlungen verrechnet. Des Weiteren kommt es wieder auf die äußeren Umstände an, das heißt wo du das Praktikum machst, im In- oder Ausland und was für Kosten im jeweiligen Fall auf dich zukommen. Für die Förderung von Praktika gibt es wieder ein eigenes Formblatt, das mit dem Antrag eingereicht werden muss.

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